Kosten

 

Bei entsprechender Antragstellung beim Jugendamt sind folgende Beiträge ans Jugendamt zu zahlen, welches dann unsere Kosten übernimmt:

 

Ihr Kostenbeitrag richtet sich nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben.

Sie zahlen pro Betreuungsstunde (ab 2024)

bei einem Kind                         2,67 €

bei zwei Kindern                       2,08 €

bei drei Kindern                       1,40 €

bei vier oder mehr Kindern     0,47 €

 

 

Zusätzlich zu zahlen ist ein Essensgeld, das sich aus jeweils 1 € für Frühstück (falls gebucht) und Zwischenmahlzeit und 2,00 € für das Mittagessen zusammensetzt.
Der durchgehend monatlich zu zahlende Betrag errechnet sich aus den wöchentlichen vereinbarten Mahlzeiten x 4,3 Wochen x 10/12. Dies bedeutet, dass zwei Monate im Jahr nicht bezahlt werden müssen als pauschalen Ausgleich für Fehlzeiten.

 

 

Stand 12/2023