Bei entsprechender Antragstellung beim Jugendamt sind folgende Beiträge ans Jugendamt zu zahlen, welches dann unsere Kosten übernimmt:
Ihr Kostenbeitrag richtet sich nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben.
Sie zahlen pro Betreuungsstunde (ab 2022)
bei einem Kind 2,36 €
bei zwei Kindern 1,84 €
bei drei Kindern 1,22 €
bei vier oder mehr Kindern 0,41 €
Zusätzlich zu zahlen ist ein Essensgeld, das sich aus jeweils 1 € für Frühstück (falls gebucht) und Zwischenmahlzeit und 2,00 € für das
Mittagessen zusammensetzt.
Der durchgehend monatlich zu zahlende Betrag errechnet sich aus den wöchentlichen vereinbarten Mahlzeiten x 4,3 Wochen x 10/12. Dies bedeutet, dass zwei Monate im Jahr nicht bezahlt werden
müssen als pauschalen Ausgleich für Fehlzeiten.
Ein monatlicher Festbetrag für den allgemeinen Betrieb der Kindertagespflege (Ausstattung, Verwaltung etc) wird i.d.R. von der Gemeinde, in
der das Tageskind wohnt, an uns bezahlt. Sollte das bei Ihrer Gemeinde noch nicht der Fall sind, müssen Sie selber für diese Kosten aufkommen. (Die Gemeinde Bissingen zahlt diese
Kosten.)
Mit einer leichten Erhöhung der Stundensätze ist ab Januar 2024 zu rechnen.
Stand 11/2022