Bei entsprechender Antragstellung beim Jugendamt sind folgende Beiträge ans Jugendamt zu zahlen, welches dann unsere Kosten
        übernimmt:
    
    
         
    
    
        Ihr Kostenbeitrag richtet sich nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben.
    
    
        Sie zahlen pro Betreuungsstunde (ab 2026)
    
    
        bei einem Kind                         3,09 €
    
    
        bei zwei Kindern                       2,39 €
    
    
        bei drei
        Kindern                       1,63 €
    
    
        bei vier oder mehr Kindern     0,54 €
    
    
         
    
    
        
    
    
         
    
    
        Zusätzlich zu zahlen ist ein Essensgeld, das sich aus jeweils 1 € für Frühstück (falls gebucht) und Zwischenmahlzeit und 2,00 € für das
        Mittagessen zusammensetzt.
        Der durchgehend monatlich zu zahlende Betrag errechnet sich aus den wöchentlichen vereinbarten Mahlzeiten x 4,3 Wochen x 10/12. Dies bedeutet, dass zwei Monate im Jahr nicht bezahlt werden
        müssen als pauschalen Ausgleich für Fehlzeiten.
    
    
         
    
    
         
    
    
        Stand 09/2025